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Normenprüfung

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (im Folgenden EU-DLR) war bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Im Zuge der Umsetzung mussten die Mitgliedsstaaten unter anderem ihr gesamtes dienstleistungsbezogenes Recht auf dessen Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie (sog. Normenprüfung) überprüfen; nicht richtlinienkonformes nationales Recht war entsprechend anzupassen. Daneben bestanden gemäß Artikel 39 der EU-DLR konkrete Berichtspflichten betreffend das bestehende Recht (bezogen auf die Artikel 9, 15, 16 und 25 EU-DLR), sog. einmalige Berichtspflichten. Diese Aufgaben waren bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 28. Dezember 2009 abzuschließen.

Aber auch nach dem Ende der Umsetzungsfrist müssen neue Rechtsetzungsvorhaben im Rahmen der sogenannten Dauerberichtspflicht gem. Art. 15 Abs. 7 EU-DLR und Art. 39 Abs. 5 Unterabs. 2 EU-DLR, auf ihre Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsrichtlinie überprüft werden. Diese Daueraufgabe ist eines der Kernthemen im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziel, bürokratische Hürden für Dienstleistungsan-bieter abzubauen, um die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Die Prüfung entsprechender Normen kann mittels des hierfür Anfang 2010 weiterentwickelten Programms NormAn-Online durchgeführt werden.

NormAn-Online steht für „Normen-Analyse-Datenbank-Online“ und ist eine Webanwendung, welche die Normenprüfung von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen technisch unterstützt und es zudem ermöglicht, aus den in das Programm eingegebenen Daten die nach der Richtlinie erforderlichen Meldungen an die EU-Kommission ohne weitere Bearbeitungsschritte automatisch zu erzeugen.

Für die Normenprüfung gilt der Grundsatz der eigenverantwortlichen Prüfung, d.h. die Prüfung wird von den für das jeweilige Fachrecht zuständigen Behörden/Stellen vorgenommen.

Sollte eine Dauerberichtspflicht bestehen, erfolgt die Meldung an die EU-Kommission über das Binnenmarktinformationssystem (IMI).

Je nach dem, ob Sie die Prüfung für eine Kommune oder eine Landesdienststelle bzw. ein Ressort durchführen wollen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link. Dort erfahren Sie alles weitere über den Ablauf der Prüfung und die Übersendung eines möglichen Berichts zur Erfüllung der Dauerberichtspflicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2012
zuletzt aktualisiert am:
01.10.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Michael Kasten

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