Niedersachsen klar Logo

Binnenmarktinformationssystem

Zur Erleichterung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit wurde über Artikel 34 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie die Einrichtung eines IT-gestützten, europaweiten Systems durch die EU-Kommission vorgesehen, über das die Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums die Möglichkeit erhalten, auf elektronischem Wege Zweifelsfragen über ausländische Dienstleister unkompliziert zu klären: Das Binnenmarktinformationssystems (IMI).

IMI ist eine Softwareanwendung, die von der KOM in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt wurde und über das Internet zugänglich ist. Seine wichtigste Funktion besteht darin, die Mitgliedstaaten bei der praktischen Anwendung der EU-Rechtsakte zu unterstützen, in denen Amtshilfe und Verwaltungszusammen-arbeit vorgesehen sind.

Bei IMI geht es um eine direkte Kommunikation zwischen Kammern, Landes- oder Kommunalbehörden im Inland mit einer Behörde innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Um diese Funktion zu erreichen, enthält IMI ein Verzeichnis der zuständigen Behörden im EWR, die mit der täglichen Anwendung des Binnenmarkt-rechts in den jeweiligen Hoheitsgebieten betraut sind. Dieses Verzeichnis ist mit mehrsprachigen Suchfunktionen ausgestattet, mit deren Hilfe die richtigen Ansprech-partner gefunden werden können. Für die Benutzung des IMI werden keine Vorkenntnisse über die Verwaltungsstrukturen eines anderen Mitgliedstaats benötigt.

IMI Bildrechte: EU-KOM

Neben dem Behördenverzeichnis bietet IMI vorübersetzte Fragenkataloge, die sich auf die Amtshilfebestimmungen der einschlägigen Vorschriften stützen. Eine zuständige Behörde in einem Mitgliedstaat kann eine Anfrage (in ihrer Landessprache) auf der Grundlage eines dieser Fragenkataloge verfassen und sie über das System an die zuständige Stelle in einem anderen Mitgliedstaat senden. Die antwortende zuständige Behörde erhält die Anfrage in ihrer eigenen Landessprache und kann ihre Antwort der anfragenden Behörde über das System zustellen.

Ein Grossteil der sprachlichen Barrieren, die die Zusammenarbeit zwischen Behörden der Mitgliedsstaaten behindern, werden mit Hilfe der vorformulierten Fragen im IMI überwunden. Eine Übersicht für den Bereich der EU-DLR finden Sie rechts im Downloadbereich.

Ab voraussichtlich 01.10.2013 erfolgen auch die Meldungen im Rahmen der Dauerberichtspflicht (s. auch Normenprüfung) über das Binnenmarktinformationssystem.

Die Prüfung der Regelung erfolgt nach wie vor in NormAn-Online. Wird als Ergebnis der Prüfung eine Dauerberichtspflicht festgestellt, wird der entsprechende Prüfbericht samt Richtlinientext an den zuständigen Notifizierungskoordinator geschickt. Dieser erstellt die entsprechende Meldung in IMI und leitet sie an die Kommission und andere Mitgliedstaaten weiter. Diese haben dann sechs Monate Zeit, sich zu der Meldung zu äußern.

IMI Bildrechte: EU-KOM
In Niedersachsen ist das Wirtschaftsministerium (Ref. 21) die Koordinierungsstelle für alle IMI-Anwendungen auf Länderebene (SDIMIC) sowie zusätzlich im Speziellen Rechtsbereichskoordinator (LIMIC) und Fachbereichskoordinator (DIMIC) für den Bereich EU-DLR sowie der Notifizierungskoordinator für die Meldungen im Rahmen der Dauerberichtspflicht.

Insgesamt betrifft die Verwaltungszusammenarbeit über 500 niedersächsische Behörden, die nach dem Bundes- und Landesrecht in EU-DLR-relevanten Fragen zuständig sind. Eine schematische Übersicht erhalten Sie im Downloadbereich.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie oder Ihre Dienststelle zu den niedersächsischen Behörden gehören, die einen IMI-Zugang benötigen und/oder sich nicht sicher sein, ob es diesen schon gibt, so können Sie eine entsprechende Nachfrage an imi@mw.niedersachsen.de richten.

Viele weitere nützliche Informationen und Links zu IMI finden Sie außerdem noch auf den Seiten der EU-Kommission:

http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/index_de.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2012
zuletzt aktualisiert am:
01.10.2013

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln