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Bürger- und Unternehmenservice

Zentraler Service zur Umsetzung der EU-DLR


Der Bürger- und Unternehmensservice dient als zentraler Service diversen Portalen und Fachverfahren als Datenquelle. Durch die modulare Datenstruktur können, je nach System, bestimmte Inhalte aus dem Service extrahiert und in andere Verfahren übernommen werden.

In erster Linie handelt es sich um Beschreibungen von behördlichen Dienstleistungen, sogenannte Leistungsbeschreibungen, aus Sicht der Bürger formuliert.
Es sind einfach verständliche Texte, die je nach Lebenslage / Situation den Behördengang, ausgehend von einem bestimmten Anliegen, erläutern - inklusive der damit verbundenen Verfahrensabläufe, der erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen.
Zu jedem Text können auch vertiefte Informationen beigefügt sein: Gebühren, Rechtsbezüge, Fristen. Im Formularservice sind zudem Antragsformulare hinterlegt, die einer Leistungsbeschreibung zugeordnet sind oder zugeordnet werden können. Im Falle von Leistungen mit EU-DLR Bezug sind die Formulare zentral bestimmt und zugeordnet, da diese in einen vollektronischen Verfahrensablauf eingebunden sind. Sie können nicht von Kommunenredakteuren ersetzt oder entfernt werden.

Kommunen können diese Beschreibungen über eine Webservice oder unter Nutzung eines Einbindungsassistenten in eigene Internetauftritte übernehmen und ergänzen. Dabei werden die Zuständigkeitsdaten, die die Kommune im eigenen System pflegt, dem zentralen Service übermittelt. Bei Nutzern des Einbindungsassistenten erfolgt die Datenpflege im zentralen System. Über einen Einbindungsassistenten (Software) werden spezielle Abfragen gesteuert, die in einem parametrisierten Link münden. Bindet man diesen Link auf eigene Internetseiten ein, werden die Serviceinhalte dort angezeigt.

Neben den öffentlich sichtbaren Daten gibt es auch zunehmend nicht-öffentliche Daten, die nur angeschlossenen Systemen zur Verfügung gestellt werden:
Kurztexte für Servicecenter, interne Bemerkung, nicht öffentich sichtbare Organisationdaten wie die Govello-ID: Durch die Hinterlegung der Govell-ID (oder Safe-ID) können Antragsdaten in die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer übermittelt werden.

Leistungsbeschreibungen entstehen über die zentrale Redaktion oder werden von Fachressort erzeugt. Mitunter werden sie auch von Bundesbehörden, Kammern oder sonstigen Dritten geliefert. Nach eingehender fachlicher Validierung werden sie in das System übernommen. Leistungsbeschreibungen können nach Bedarf der Kommunen erzeugt werden. Es genügt eine Meldung an die Zentralredaktion. Des Weiteren bestimmt eine Arbeitsgruppe auf Ressortebene über die Inhalte, die unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen.
Leistungsbeschreibungen werden ansonsten insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen erzeugt oder aktualisiert. Hierzu werden diverse Informationsquellen überwacht, die rechtzeitig gesetzliche Änderungen ankündigen. Trotzdem nehmen Änderungen viel Zeit in Anspruch, da jeweils zunächst eine Validierung auf Ressortebene erfolgen muss, bevor die Beschreibungen online gehen können.

Sind Leistungsbeschreibungen online, ist es wichtig, dass sie auch von Kommunenredaktionen mit den entsprechenden OE-Daten hinterlegt werden. Ohne diese Daten kann keine Zuständigkeit ermittelt werden. Ohne Zuständigkeitsdaten kann auch keine elektronische Abwicklung der Fälle über das Dienstleisterportal Niedersachsen erfolgen, da dieses aus dem Bürger- und Unternehmenservice mit den erforderliche Unterlagen und Angaben versorgt wird. Im Prinzip handelt es sich um eine etwas andere Bürger- und Unternehmensservice-Ansicht mit Zusatzfunktionen wie Antragsverwaltung und Antragsassistent.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2012
zuletzt aktualisiert am:
01.03.2012

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