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Rechtsgrundlagen


Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten innerhalb der gesamten EU künftig deutlich leichter werden. Durch die Vereinfachung von Verfahren, die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner" (EA) als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Unterstützung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die Einführung umfangreicher Informationsrechte und der elektronischen Verfahrensabwicklung sollen Unternehmen und Betriebe aus dem Dienstleistungssektor künftig schneller und besser bedient werden.

Durch das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) vollzog der Bundesgesetzgeber einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU–DLR. Neue Verfahrensinstrumente (insbesondere die einheitliche Stelle) wurden in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen und Verbesserungen eingeführt.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz in Niedersachsen (NVwVfG) enthält eine dynamische Verweisung auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG). Zur Umsetzung der EU-DLR in Niedersachsen hat der Niedersächsische Landtag am 16.12.2009 das Niedersächsische Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner (NEAG) erlassen, das seit 28.12.2009 in Kraft ist. Danach sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte und die großen selbstständigen Städte und die Region Hannover sowie das für Wirtschaft zuständige Ministerium mit der Aufgabe EA betraut (§ 1 Abs. 1 Satz 1 NEAG).

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Fundstellen

NEAG
Niedersächsisches Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner vom 16. Dezember 2009
Amtliche Abkürzung: NEAG
Typ: Gesetz des Landes Niedersachsen

VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
Amtliche Abkürzung: VwVfG
Typ: Bundesgesetz

NVwVfg
Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Amtliche Abkürzung: NVwVfg
Typ: Gesetz des Landes Niedersachsen

AllGO
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) vom 05.06.1997
Amtliche Abkürzung: AllGO
Typ: Verordnung des Landes Niedersachsen

Verordnung NeSVO
Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO) vom 12.10.2010
Amtliche Abkürzung: NeSVO
Typ: Verordnung des Landes Niedersachsen

Verordnung DL-InfoV
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) vom 12.03.2010.
Amtliche Abkürzung: DL-InfoV
Typ: Rechtsverordnung

IMI-Gesetz
Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach Richtlinie 2006/123/EG vom 11.11.2010
Abkürzung: IMI-Gesetz
Typ: Gesetz des Landes Niedersachsen

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Weitere Rechtsgrundlagen mit Downloadmöglichkeit
Diese Dokumente stehen rechts zum Download bereit.

Beschluss über elektronischer Signaturen
Beschluss der Kommissin vom 25. Februar 2011 über Mindestanforderungen für die grenzüberschreitende Verarbeitung von Dokumenten, die gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt von zuständigen Behörden elektronisch signiert worden sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 1081).

EU-DLR
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Abkürzung: EU-DLR
Typ: EU-Richtlinie

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2012
zuletzt aktualisiert am:
01.10.2013

Ansprechpartner/in:
Andrea Bergmann

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