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Evaluation

Evaluation der Verortungsentscheidung der Einheitlichen Ansprechpartner in Niedersachsen

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) hat das Ziel bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abzubauen. Zentrales Instrument zur Erleichterung der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten ist die Einrichtung der sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA). Ziel der Einrichtung EA ist es, dass Dienstleistungserbringer alle Informationsanfragen, Formalitäten und Verfahren, die eine Dienstleistungstätigkeit im Anwendungsbereich der EU-DLR betreffen, über eine zentrale Stelle abwickeln können. Dies soll sowohl aus der Ferne und elektronisch als auch vor Ort erfolgen können.

In Deutschland sind die Bundesländer zuständig für die Einrichtung der EA. In Niedersachsen wurden die EA bei den größeren Kommunen und dem Land verortet. Insgesamt wurden 55 EA eingerichtet: 54 kommunale EA und ein Landes-EA. Dieser Entscheidung zur Verortung der EA ging ein langer Abstimmungsprozess voraus.

Die Landesregierung hat eine Evaluierung der Verortungsentscheidung bis zum Ende der zweijährigen Startphase vorgesehen. Grund hierfür war die fehlende Praxiserfahrung in der deutschen Verwaltung mit den möglichen Ansiedlungsmodellen des EA.

Nach den Vorstellungen des Kabinetts soll die Evaluation Möglichkeiten für die Weiterentwicklung oder Alternativen für die Ansiedlung der EA bieten. So soll auf Basis der gemachten Ergebnisse entschieden werden ob, „ggf. aus Kostengründen die EA in Niedersachsen neu zu organisieren“ sind.

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Ende 2010 wurde nach öffentlichem Wettbewerb der Auftrag zur Evaluierung der Verotungsentscheidung der EA in Niedersachsen vergeben.

Der Evaluationsauftrag wurde zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Wirtschafts- und Berufskammern erarbeitet. Folgende Fragen ergeben sich auf Grundlage des Kabinettsauftrags für die Evaluation:

  • Ergeben sich durch die Verortungsentscheidung konnexitätsrelevante Auswirkungen?
  • Ist die Aufgabenverteilung der EA gem. § 1 (1) S. 1 NEAG (55 + 1) effektiv und effizient?
  • Ergeben sich aus der bisherigen Praxis unter den Gesichtspunkten der Effektivität und der Effizienz Anhaltspunkte für eine Optimierung innerhalb der bestehenden Zuständigkeiten?
  • Legen die Ergebnisse der Evaluation bei Beachtung des sich aus Art. 57 Abs. 3 NV ergebenden Kommunalisierungsauftrages nahe, die EA-Aufgaben nur noch durch das Land wahrnehmen zu lassen, falls die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird?
  • Wie hat sich die Inanspruchnahme der einzelnen EA (Anzahl der Fälle) im Evaluationszeitraum entwickelt?
  • Wie wird sich die zukünftige Inanspruchnahme der EA entwickeln?

Die Evaluation wurde im Zeitraum von Anfang bis Ende 2011 durchgeführt. Über die Ergebnisse der Evaluation unterrichten MI und MW die Niedersächsische Landesregierung im Anschluss.

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