Niedersachsen klar Logo

Formulare zur Online-Antragsstellung

Das Land Niedersachsen betreibt einen zentralen Formularservice. Dieser Dienst hält bis zu 1000 Formulare vor, die teilweise ausschließlich innerbehördlich eingesetzt werden (Bescheidvordrucke, Dienstreiseanträge und ähnliches), zum größten Teil aber für unterschiedlichste Antragsverfahren im üblichen Umgang Bürger/Behörde verwendet werden.
Die Formulare sind im Bürger- und Unternehmensservice referenziert und können dort von kommunalen Redakteuren eigenen Zuständigkeiten zugeordnet werden. Eine Vielzahl von Kommunen hat sich mittlerweile an den Bürger- und Unternehmensservice angeschlossen und tauscht mit diesem Daten aus. Neben den Leistungsbeschreibungen und Kontaktdaten zu zuständigen Stellen können auf dem Weg der Anbindung auch Formularreferenzen übermittelt werden. Kommunale Internetauftritte erhalten dabei Leistungsbeschreibungen sowie personifizierte, d.h. mit Behördenkopf und Adresse versehene Formulare über den Bürger- und Unternehmensservice.
Die Formulare werden dann sowohl im Bürger- und Unternehmensservice als auch im kommunalen Internetauftritt zur korrekten zuständigen Stelle (Amt, Dezernat) angezeigt und zwar in allen vorliegenden Ausprägungen (barrierearm, PDF, Java, XML). Nutznießer sind also Behörden, die keinen eigenen Formularservice unterhalten möchten oder können und die trotzdem standardisierte, qualitativ hochwertige Formulare zum Download oder zur elektronischen Zustellung anbieten möchten.

Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie wurden alle relevanten Verfahren selektiert und von der Zentralredaktion des Bürger- und Unternehmensservice mit elektronischen Anträgen versehen. Normalerweise könnten Kommunen, die an den Bürger- und Unternehmensservice angeschlossen sind, sich Formulare selbst zuordnen, bei Leistungen, die unter die Richtlinie fallen, ist dies nicht möglich. Es müssen zwingend die Formulare des Landes benutzt werden, da nur diese den vollelektronischen Prozess der Antragsübermittlung über das Dienstleisterportal unterstützen. Diese Formulare sind unlösbar an die betroffenen Leistungen geknüpft und nicht an Daten zu Organisationseinheiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Online-Antragsstellung, gemäß Richtline, für alle relevanten Verfahren ermöglicht wird. Der Formularservice ist dabei an die Online-Antragsverwaltung angeschlossen, die wiederum alle erforderlichen Daten des Bürger- und Unternehmensservice nutzt. Die Übermittlung der Formularinhalte an zuständige Stellen erfolgt über eGVP und unterstützt dabei den XÖV-Standard X-Fall. Durch das Auslesen der X-Fall-Metadaten können die Formularinhalte direkt in Fachverfahren übernommen werden und so, zum Beispiel, automatisch einen Vorgang in einem EA-Fallmanagment erzeugen.

Mehrere Kommunen pilotieren momentan den Kompletteinsatz der Landesformulare ohne Richtlinienrelevanz in Verbindung mit der automatischen Übermittlung der Daten in eigene Fachverfahren.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln